Hiobstränensamen
„EU Verbot”
Kundenmeinung von Ben W. eingetragen am 01.06.2024Hiobstränensamen dürfen in der EU nur als Zutat in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden. Für jede andere Verwendung ist es als ein neuartiges Lebensmittel ohne Genehmigung nicht zulässig. Von einem Verzehr wird abgeraten. Quelle: https://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/detail/lebensmittel/101564
Sehr geehrter Herr W.,
danke für Ihre Bewertung und konstruktive Kritik.
Hiobstränensamen dürfen in der Tat in Europa nicht als Nahrungsergänzungsmittel verwendet werden, ebenso als Lebensmittel für den humanen Gebrauch.
Wir verwenden es als Arzneimittel (indivduell abgefülltes Rezepturarzneimittel), das wir in unserer Apotheke für den Kunden abfüllen und vor Ort abgeben oder versenden über unsere Versandapotheke.
Grundlage hierfür ist das chinesische Arzneibuch, in dem es eine Momographie zu Hiobstränensamen gibt (Quelle: "Arzneibuch der chinesischen Medizin, Auflage 2021, Band 1, Teil 13 Monographien"), die wir zur Prüfung der Identität verwenden.
Für die Prüfung auf Schadstoffe dient dagegen hier das europäische Arzneibuch.
Ich hoffe, Ihnen durch meine Ausführungen geholfen zu haben.
Gern können wir auch einmal telefonieren, wenn Sie möchten und interessiert sind: 0821 343470
Mit freundlichen Grüßen aus der Augsburger Hofapotheke,
Apotheker Tobias Müller
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